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Kinderbetreuung – Tagesmutter, Kita und Co.

Recht • 02.12.2022 • 2 min Lesezeit

„Um ein Kind aufzuziehen, braucht es ein ganzes Dorf.“ An diesem nigerianischen Sprichwort ist verdammt viel dran. Je nach Wohnort sind Angebote zur (frühen) Baby- und Kinderbetreuung jedoch mehr oder weniger einfach zu bekommen. In vielen Städten muss man sich früh auf Wartelisten eintragen und manchmal sogar bestimmte Stichtage beachten. Gerade wenn beide Elternteile planen, wieder schnell in den Beruf einzusteigen, ist die Kinderbetreuung ein essenzielles Thema. 

Außerhalb der Familie gibt es für die ersten drei Lebensjahre prinzipiell drei Betreuungsmöglichkeiten, darüber hinaus kannst Du Unterstützung aus Deinem Umfeld anfragen:

Krippe oder Kindertagesstätte (Kita) 

In einer Kinderkrippe werden Kleinkinder bis zum Alter von drei Jahren von ausgebildetem Fachpersonal betreut. Oft wird hierfür der Sammelbegriff Kita verwendet, hinter dem sich auch ein Kindergarten oder Hort verbergen kann. Es gibt sowohl private, als auch staatliche bzw. städtische Kitas. Die Kosten können sich stark unterscheiden.

Illustration Zitat

Tageseltern

Tagesmütter und Tagesväter können im Normalfall bis zu fünf Kinder betreuen – zusätzlich zu den eigenen. Tageseltern brauchen für die Ausübung ihres Berufs eine Erlaubnis vom Jugendamt. Diese muss jeweils nach fünf Jahren erneuert werden. Es können sich auch mehrere Tageseltern zu einer sogenannten Großtagespflege in gemeinsamen Räumlichkeiten zusammentun.

Privater Babysitter oder Nanny

Private Babysitter betreuen Euer Kind in dem von Euch vorgegebenen Rahmen und können zum Beispiel auf Minijob-Basis von Euch angestellt werden. Informationen, wie das Angestelltenverhältnis aussehen kann, findest Du etwa beim Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend. Und wenn Du keine konkrete Betreuungsperson im Blick hast, helfen verschiedene Onlineportale bei der Suche.  

Unterstützung aus dem Umfeld

Menschen, denen Du vertraust und die Dich nach der Geburt Deines Babys unterstützen können, sind Gold wert. Auch dann, wenn Du planst, die ersten Lebensjahre komplett aus dem Beruf auszusteigen, um Dich zu Hause um Dein Kind zu kümmern. Frag offen nach Hilfe, wenn Du sie brauchst, und nimm Unterstützung aus dem Umfeld dankend an. Doch berücksichtige dabei auch die Bedürfnisse der anderen: Vielleicht hat die Oma, mit der Du so fest einmal die Woche planst, etwas ganz anderes mit ihrer Freizeit vor? Wichtig ist, dass alle Beteiligten ihre Wünsche und Erwartungen klar kommunizieren. Dann wissen alle am besten, woran sie sind.

Recht auf einen Betreuungsplatz

Ab dem vollendeten ersten Lebensjahr haben Kinder in Deutschland einen Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz in einer Kita oder in der Kindertagespflege, also bei einer Tagesmutter bzw. Tagesvater

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Um ein Kind zu erziehen, braucht es ein ganzes Dorf.

Afrikanisches Sprichwort