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Elternzeit – Facts zum Reden und Rechnen

Recht • 02.12.2022 • 3 min Lesezeit

Bei der Elternzeitplanung geht es nicht nur darum, wer sich wann und wie lange von der Arbeit freistellen lässt. Es geht auch darum, Verantwortung zu übernehmen: Für Dein Kind und für Deine berufliche und finanzielle Zukunft. Daher ist es wichtig, die Elternzeit gemeinsam zu planen und miteinander zu sprechen, welche Vorstellungen Ihr über die Aufteilung der Betreuung und die Arbeitszeit nach der Geburt habt. Oft stellt sich nämlich heraus, dass die Wünsche und Erwartungen doch unterschiedlicher sind, als gedacht. Dabei hilft es, verschiedene Elternzeit- und Elterngeldoptionen durchzuspielen und so einen Plan für Eure individuelle Lebenssituation auszutüfteln.

Was ist Elternzeit?

Elternzeit ist eine Auszeit vom Job. Mütter und Väter, die ihre Kinder selbst betreuen und erziehen, können von ihrem Arbeitgeber verlangen, bis zu drei Jahre von ihrer Arbeit freigestellt zu werden. In dieser Zeit bekommst Du keinen Lohn, sondern kannst das wegfallende Einkommen teilweise durch Elterngeld ersetzen. Elterngeld und Elternzeit sind also nicht das Gleiche – beides kann jedoch parallel laufen.

Illustration Zitat

Wer kann Elternzeit nehmen?

Alle Eltern in einem Angestelltenverhältnis haben ein Recht auf Elternzeit. Und zwar beide Elternteile, unabhängig davon, ob der andere Elternzeit nimmt oder nicht. Das gilt auch für Minijobs, befristete und Teilzeitjobs oder wenn Du eine Ausbildung oder Umschulung machst. Voraussetzung ist, dass Dein Kind in Deinem Haushalt wohnt und Du es selbst betreust. 

Für Beamt:innen, Richter:innen und Soldat:innen gibt es spezielle Regelungen, die Du am besten bei Deinem Dienstherrn erfährst. Selbstständige, Hausfrauen und -männer, Schüler:innen, Studierende und Erwerbslose können nicht in Elternzeit gehen.

Wie lange kann ich Elternzeit nehmen?

Für jedes Kind stehen sowohl dem Vater als auch der Mutter ab der Geburt – bzw. nach dem Mutterschutz – bis zum Tag vor dem achten Geburtstag des Kindes drei Jahre Elternzeit zu. Die kannst Du am Stück nehmen oder in bis zu drei Zeitabschnitte aufteilen. Wichtig: Zwischen dem dritten und dem achten Geburtstag sind maximal 24 Monate Elternzeit möglich. Nach dem achten Geburtstag kannst Du nicht mehr in Elternzeit gehen.

Einkommen während der Elternzeit?

Während der Elternzeit bekommst Du keinen Lohn. Du kannst aber Elterngeld beantragen und damit das fehlende Einkommen zum Teil auffangen. Verschiedene Elterngeldoptionen stellen wir in diesem Artikel vor. 

Du kannst während der Elternzeit auch in Teilzeit arbeiten. Bis zu 32 Stunden pro Woche sind erlaubt, dabei zählt der monatliche Durchschnitt. Wenn Du in dieser Zeit Elterngeld bekommst, wird Dein Einkommen darauf angerechnet. Auch sogenannte geldwerte Vorteile Deines Arbeitgebers, etwa ein Dienstwagen, werden auf Dein Elterngeld angerechnet.

Kündigungsschutz in der Elternzeit?

In der Elternzeit sind Mütter und Väter vor einer Kündigung besonders geschützt. Der Arbeitgeber darf ihnen nur in Ausnahmefällen kündigen und muss in dem Fall die Kündigung von der zuständigen Behörde für Arbeitsschutz genehmigen lassen. 

Elternzeit und Urlaub?

Dein Arbeitgeber kann die Anzahl Deiner Urlaubstage für jeden vollen Kalendermonat, den Du in Elternzeit bist (und nicht arbeitest), um ein Zwölftel kürzen. Beispiel: Du hast 30 Tage Urlaub im Jahr und bist sechs volle Monate in Elternzeit. Dann kann Dein Anspruch auf Urlaub um sechs Zwölftel, also um die Hälfte gekürzt werden. Dir stünden damit nur noch 15 Tage Urlaub für das Jahr zu.

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