Kinderkrankentage nach dem Wiedereinstieg
Der berufliche Wiedereinstieg ist gemeistert, Euer neuer Alltag hat sich eingespielt, und eigentlich läuft alles rund – bis Dein Baby krank wird. Was kannst Du als berufstätige Mama tun, wenn Dein Kind nicht in die Kita, zur Tagesmutter oder zum Tagesvater gehen kann?
Dein Baby selbst gesund pflegen
Wenn Dein Kind krank ist, darfst Du zu Hause bleiben, um es zu pflegen. Möglicherweise zahlt Dein Arbeitgeber Dir Dein Gehalt für ein paar Tage weiter. Wenn nicht, kannst Du unter bestimmten Voraussetzungen bei Deiner Krankenversicherung Kinderkrankengeld beantragen.
Aufgrund der Pandemie hat die Bundesregierung die Kinderkrankentage für 2021 und 2022 erhöht: Während Du nicht arbeiten kannst, bekommst Du bis zu 30 Arbeitstage pro Jahr Kinderkrankengeld (Alleinerziehende 60 Tage). Bei mehreren Kindern sind es maximal 65 Arbeitstage für jeden Elternteil (Alleinerziehende 130 Tage).
Kinderkrankentage kannst du am Stück oder für einzelne Wochentage nehmen. Wenn sich zum Beispiel Dein Partner an drei Tagen um Euer krankes Baby kümmert, dann übernimmst Du die anderen beiden Tage.
Die Kinderkrankentage gelten übrigens auch, wenn die Betreuungseinrichtung Deines Kindes coronabedingt schließt und Du Dein Baby in dieser Zeit zu Hause betreuen musst.

Kinderkrankengeld gleicht Verdienstausfall aus
Das Kinderkrankengeld ist eine Leistung der gesetzlichen Krankenkassen, die dafür von der Bundesregierung bezuschusst werden. Private Krankenversicherungen bieten das Kinderkrankengeld in der Regel nicht an. Ob Du Geld bekommst, hängt davon ab, ob Ihr – also Dein Baby und Du – gesetzlich oder privat krankenversichert seid.
Das Kinderkrankengeld beträgt 90 Prozent Deines ausgefallenen Nettogehalts und kann auch bei pandemiebedingtem Betreuungsausfall beantragt werden. Voraussetzung für die Bewilligung: Du hast einen Verdienstausfall, während Du Dich um Dein Baby kümmerst, und in Deinem Haushalt lebt niemand anderes, der die Betreuung übernehmen kann.
Anspruch auf Kinderkrankengeld hast Du auch, wenn Du Arbeitslosengeld beziehst und Deine Jobsuche unterbrechen musst.