Rentenanspruch für Kindererziehungszeiten
Während der Elternzeit arbeiten Eltern in der Regel gar nicht oder weniger als sonst. Das hat auch Auswirkungen auf die Rente. Als Ausgleich gibt es die sogenannten Kindererziehungszeiten, die Du auf Deine Rente anrechnen kannst.
Was sind Kindererziehungszeiten?
Damit sind die ersten drei Lebensjahre Deines Kindes gemeint, also 36 Monate, die Du Dir als Kindererziehungszeiten für Deine spätere Rente anrechnen kannst. In dieser Zeit zahlt der Bund auf Antrag Deine Rentenbeiträge und orientiert sich dabei am aktuellen Durchschnittsverdienst in Deutschland. Das gilt auch für Selbstständige und gleichgeschlechtliche Eltern sowie für Eltern, die ein Pflegekind oder Adoptivkind erziehen. Beamt:innen haben ein eigenes Versorgungswerk, das Kindererziehungszeiten ähnlich berücksichtigt. Sie haben daher keinen Anspruch auf die Erziehungszeiten der Deutschen Rentenversicherung.

Wer bekommt die Kindererziehungszeiten?
Nur einem Elternteil wird die Kindererziehungszeit zugeordnet, nämlich demjenigen, der das Kind überwiegend erzogen hat. Wenn das beide Elternteile gemeinsam sind, bekommt in der Regel die Mutter die Zeiten angerechnet.
Was sind Berücksichtigungszeiten?
Berücksichtigungszeiten für Kindererziehung wirken sich auch positiv auf die Rente aus, indem sie die ersten zehn Lebensjahre Deines Kindes bei der Rente berücksichtigen. Kinderberücksichtigungszeiten sind zwar keine Beitragszeiten. Sie können Dir aber helfen, verschiedene Wartezeiten zu erfüllen.
Plus für die Rente: Einkommen während der Erziehungszeit
Wenn Du während der Kindererziehungszeit arbeitest und in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlst, dann werden die Rentenansprüche aus diesem Einkommen (bis zu einer bestimmten Beitragsbemessungsgrenze) mit den Kindererziehungszeiten zusammengerechnet. Du bekommst also später mehr Rente.
Wiedereinstieg und Rente
Du willst genauer wissen, wie sich Dein Wiedereinstieg auf Deine Rente auswirkt? Dann gibt der Wiedereinstiegsrechner des Bundesfamilienministeriums Orientierung.