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Wiedereinstieg in den Beruf – Die Rückkehr nach der Babypause

Recht • 02.12.2022 • 2 min Lesezeit

Die einen sehnen sich danach, endlich wieder zurück an ihren Arbeitsplatz zu kommen, Windelgespräche durch Erwachsenen-Talk zu ersetzen oder sind schlicht auf ihr Gehalt angewiesen. Die anderen möchten am liebsten so viel Zeit wie möglich zu Hause verbringen. Und wieder andere nutzen die Gelegenheit, sich völlig neu zu orientieren, eine Weiterbildung zu machen oder den Schritt in die Selbstständigkeit zu wagen.

Rückkehr an den alten Arbeitsplatz

Nach Mutterschutz und/oder Elternzeit hast Du ein Recht darauf, von Deinem Arbeitgeber weiterbeschäftigt zu werden. Je nach Arbeitsvertrag kann Dein Arbeitgeber Dich jedoch an einem anderen Ort oder in einem anderen Bereich einsetzen, solange er Dich dadurch nicht schlechterstellt. Das Gleiche gilt auch für Minijobs und befristete Stellen.

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Beruf und Familie vereinbaren

Wichtig für einen gelungenen Wiedereinstieg ist es, Wünsche und Vorstellungen frühzeitig mit Deinem Arbeitgeber – und natürlich mit dem anderen Elternteil – zu besprechen. Wann planst Du in den Job zurückzukehren? Möchtest Du nach der Elternzeit in Vollzeit oder Teilzeit arbeiten? Brauchst Du mehr Flexibilität durch innovative Arbeitszeitmodelle oder die Möglichkeit im Homeoffice zu arbeiten? Und was sind Deine beruflichen Ziele? Je früher alle Beteiligten Bescheid wissen, desto besser können sie planen.

Recht auf Teilzeitarbeit

Während der Elternzeit kannst Du bis zu 32 Stunden pro Woche arbeiten. Viele Eltern nehmen daher bereits in der Elternzeit ihre Arbeit wieder auf, in den meisten Fällen mit weniger Stunden als vor der Geburt ihres Kindes. Sobald die Elternzeit vorbei ist, musst Du normalerweise wieder auf Deine ursprüngliche Stundenzahl zurückkehren. Das ist natürlich nicht immer möglich. Daher gibt es Gesetze, die Familien unterstützen, und so die Rückkehr in den Job erleichtern. Zum Beispiel das Gesetz über Teilzeitarbeit und befristete Arbeitsverträge. Das besagt, dass Angestellte unter bestimmten Voraussetzungen Teilzeitarbeit beanspruchen können, sofern keine betrieblichen Gründe dagegensprechen. 

Weiterbildung und Neuanfang

Überleg Dir für Deinen Wiedereinstieg: Welche Chancen und Möglichkeiten bietet Dein Arbeitgeber? Wie sind Deine Zukunftsperspektiven? Möchtest Du die Elternzeit nutzen, um noch mal ganz neu anzufangen? Oder Dich so zu qualifizieren, dass Du mit Deinem Wiedereinstieg gleich in besserer Position durchstartest?

Mit flexiblen Onlinekursen und Fernstudiengängen kannst Du Dich bereits während der Elternzeit weiterbilden. Klar, braucht es dafür eine Extraportion Motivation, denn Dein Fokus liegt nach der Geburt sicher ganz woanders. Trotzdem ist es wichtig darüber nachzudenken, was Du Dir für Deinen Wiedereinstieg wünschst – und Dich entsprechend vorzubereiten. 

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Um ein Kind zu erziehen, braucht es ein ganzes Dorf.

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