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Mutterschaftsgeld und Mutterschutzlohn

Geld • 02.12.2022 • 3 min Lesezeit

Während die Auszahlung des Elterngelds erst nach der Geburt Deines Babys beginnt, fangen Mutterschaftsleistungen schon vorher an. Sie sind dazu da, Dein Einkommen zu sichern, wenn Du innerhalb der Schwangerschaft oder nach der Geburt nicht arbeiten darfst. Dazu gibt es das Mutterschaftsgeld und den Mutterschutzlohn. Hier bekommst Du einen Überblick und erfährst, welche Leistungen wann in Frage kommen.

Was ist Mutterschaftsgeld?

Das Mutterschaftsgeld ist ein Einkommensersatz, der in den Schutzfristen rund um die Geburt gezahlt wird, und zwar von der gesetzlichen Krankenversicherung. Der Arbeitgeber stockt die Zahlung bis zum Nettogehalt auf. Das Mutterschaftsgeld soll Frauen in dieser besonders schützenswerten Zeit, in der sie der Arbeitgeber nicht beschäftigen darf, vor Einkommenseinbußen schützen.  

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Was sind Mutterschutzfristen?

Mit den Mutterschutzfristen ist der direkte Zeitraum vor und nach der Entbindung gemeint. In der Regel sind das sechs Wochen vor und acht Wochen nach der Geburt Deines Kindes. Für Früh- und Mehrlingsgeburten, oder wenn bei Deinem Kind eine Behinderung festgestellt wird, gibt es längere Schutzfristen. In diesem Zeitraum darf Dein Arbeitgeber Dich nicht beschäftigen. 

Wie hoch ist das Mutterschaftsgeld?

In der Regel bekommst Du Mutterschaftsgeld, wenn Du berufstätig und in einer gesetzlichen Krankenkasse mit Anspruch auf Krankengeld versichert bist. Dann zahlt Dir Deine Krankenversicherung das Mutterschaftsgeld für die gesamte Dauer Deiner Mutterschutzfrist aus. Je nach Deinem durchschnittlichen Nettolohn der vorangehenden drei Monate gibt es von der Krankenkasse maximal 13 Euro pro Tag. War Dein Arbeitseinkommen vorher höher als 13 Euro pro Tag, zahlt den Rest des Betrags Dein Arbeitgeber als „Arbeitgeber-Zuschuss“. 

Was ist Mutterschutzlohn?

In einigen Jobs kommt es zum Beschäftigungsverbot, weil die Tätigkeit oder der Arbeitsplatz die Schwangere oder das Kind gefährden könnte. Dieses Beschäftigungsverbot spricht Dein Arbeitgeber oder die zuständige Aufsichtsbehörde aus. Es ist abhängig von der Tätigkeit, die Du ausübst. Auch Dein Arzt oder Deine Ärztin kann ein Beschäftigungsverbot aussprechen, wenn etwa Komplikationen in der Schwangerschaft dies erfordern. Während der Zeit des betrieblichen oder ärztlichen Beschäftigungsverbots bekommst Du weiter Dein Gehalt – als Mutterschutzlohn

Wie hoch ist der Mutterschutzlohn?

Dein Mutterschutzlohn ist genauso hoch wie Dein durchschnittliches monatliches Arbeitsentgelt der letzten drei abgerechneten Kalendermonate vor Deiner Schwangerschaft.

Wer kann Mutterschaftsleistungen erhalten?

Grundsätzlich gelten die Mutterschaftsleistungen für Schwangere und Mütter in einem Beschäftigungsverhältnis. Nicht unter den gesetzlichen Schutz fallen Hausfrauen, Entwicklungshelferinnen und Selbstständige, die nicht bei einer gesetzlichen Krankenkasse mit Anspruch auf Krankengeld versichert sind. Beamtinnen haben eine eigene Mutterschutzregelung.

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